Sachverständiger

Dr. K.März steht als öffentl. bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Erkundung und Beurteilung von Grundwasservorkommen zur Verfügung. Um diese Position im juristischen Sinne als unabhängiger Gutachter wahrzunehmen, ist die Bestellung eines Gutachtens durch das jeweilige Gericht erforderlich, nicht jedoch die Bestellung durch eine der in ein Verfahren involvierten Parteien.



Die Anerkennung als priv. Sachverständiger in der Wasserwirtschaft, hydrogeologischer Teil, umfaßt die Sachverständigentätigkeit für den Bereich Hydrogeologie, geothermische Nutzung von Grundwasser und Bauabnahmen (hydrogeologischerTeil) innerhalb Bayerns gemäß § 78 Bayer. Wassergesetz.



zur Startseite